Verheiratete Paare erhalten nun durch den neuen Vertrag „BKK Kinderwunsch“ im Rahmen einer künstlichen Befruchtung Zuschüsse, welche über die bisherigen Leistungen der Regelversorgung hinausgehen.
Leistungen:
- Zuschuss für IVF / ICSI bis zum vollendeten 42. LJ möglich
- Zuschuss für bis zu 4 Versuche
- Zuschuss zweimalig für einen Kryozyklus
- Zuschuss zweimalig für eine Blastozystenkultur
(Zusatzleistungen gelten nach erfolgtem Transfer)
Voraussetzungen:
- Sie sind mind. 25 Jahre alt und haben das 42. LJ noch nicht vollendet.
- Ihr Ehemann hat das 50. LJ noch nicht vollendet.
- Sie sind in einer teilnehmenden BKK versichert.
- Sie sind in einem teilnehmenden Zentrum in Behandlung.
Sie wollen mehr hierüber erfahren - Bitte sprechen Sie uns an.
Wir sind als Zentrum mit dabei!
Entsprechende Unterlagen finden sie auf der Downloadseite des Berufsverband Reproduktionsmedizin Bayern.
www.kinderwunsch-bayern.de
Quelle: kinderwunsch-bayern.de